Für Hallensport gilt die 2G-Regel

Seit 25.11.21 gilt die neue Corona-Verordnung und damit bei der derzeitigen Warnstufe 2 und 3 die 2G-Regel für die Ausübung von Sport in Innenbereichen.

Das bedeutet, nur nachweislich Geimpfte oder Genesene dürfen Innenräume betreten. Ausnahmen bestehen für Personen, die aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung nicht geimpft werden können (ärztliche Bescheinigung) und für Kinder unter 16 Jahren. Details siehe Landessportbund Bremen.