Warnstufe 4 mit 2G+

Der Bremer Senat hat die neue Warnstufe 4 beschlossen, die wegen stark gestiegener Inzidenzen ab Montag, dem 10. Januar 2022 gilt. Dies bedeutet für den Hallensport die 2G+ Regel:

Zusätzlich zum 2G-Nachweis ist negativer Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder PCR-Test (max. 48 Std. alt) nötig oder Booster-Impfung s.u.

Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind

  • Personen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben (gilt direkt nach der Booster-Impfung).
  • Zweifachgeimpfte Personen, die nach einem Impfdurchbruch genesen sind.
  • Zweifachgeimpfte Personen, deren zweite Impfung noch keine drei Monate zurückliegt.
  • Genesene, deren Erkrankung nicht mehr als drei Monate zurückliegt bzw. deren Auffrischungsimpfung nicht mehr als drei Monate her ist.
  • Ausgenommen von der 2G+ Regelung sind auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Hier gelten die aktuellen Regelungen für Kinder und Jugendliche.

Auch in Umkleiden und Duschen gilt in Warnstufe 4 die 2G+ Regelung. Darüber hinaus gelten die Hygienekonzepte.

Weitere Details findet ihr auf der Seite des Landessportbundes Bremen.